Rechtsgrundlage für die Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB), das die Form, das Aufstellungsverfahren und den möglichen Inhalt der Bauleitpläne regelt.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde unter Berücksichtigung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und des Natur- und Umweltschutzes vorausschauend vorzubereiten und zu leiten.
Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne, die von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt werden.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Ein Bestandteil der Bauleitplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dafür ist in der fortgeschrittenen Phase der Bearbeitung der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, sich zu dem zur Entscheidung anstehenden Vorgang zu äußern. Entsprechend ist der Öffentlichkeit der Zugang zum Vorgang, der Begründung, eventuellen Gutachten etc. und Plänen zu gewähren.
Im Zuge der Digitalisierung erfolgt diese temporäre Veröffentlichung online unter www.bauleitplan.bremen.de. Während desselben Zeitraums ist der Vorgang zusätzlich in Papierform bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung einsehbar.
Eine Auslegung in Papierform im Ortsamt West entfällt.
Als Service bieten wir Ihnen nachfolgend die Auflistung der sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit befindlichen Vorgängen der Stadtteile Findorff, Gröpelingen und Walle inklusive einem direkten Link zum entsprechenden Bauleitplan.
Für die Einsicht in die umfangreichen Unterlagen nutzen Sie dort bitte die Links unter den grauen Feldern in der oberen Zeile, z. B.: „Begründung“, „Sonstig“ und „Plan“.
Derzeit gibt es keine offenen Bauleitplanungen.
Derzeit gibt es keine offenen Bauleitplanungen.