In § 32 Abs. 1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (Beiratsgesetz) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:
Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle VertreterInnen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. des Beiratsbereiches Gröpelingen (Schulen, Kindergärten, Sportvereine etc.) können einen Globalmittelantrag an den Beirat Gröpelingen stellen. Das gleiche gilt für die Findorffer und Waller Einrichtungen, die ihre Anträge entweder an den Beirat Findorff oder Beirat Walle richten.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicherzustellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.
Die Anträge der Beiräte Findorff, Walle und Gröpelingen können Sie hier beim Ortsamt West direkt von dieser Homepage abrufen Antragsformulare.
Dann füllen Sie den Antrag aus und senden ihn wieder zurück an das Ortsamt West. Von dort aus werden die Anträge an die zuständigen Beiräte Findorff, Walle oder Gröpelingen weitergeleitet und von diesen beschieden.
Die Mitglieder der Beiräte Findorff, Walle und Gröpelingen begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge anlässlich ihrer Fachausschusssitzungen und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrages. Es kann dabei durchaus zu negativen Entscheidungen kommen. Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, haben die Beiräte auch die Möglichkeit, sich über die Projekte von den AntragstellerInnen informieren zu lassen. Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von KooperationspartnerInnen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüberhinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Nach Abschluss der Beratungen werden die bewilligten Mittel in der Regel auf der nächsten öffentlichen Beiratssitzung bekannt gegeben. Anschließend werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt West an die AntragstellerInnen verschickt.
Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht unterschrieben an das Ortsamt West zurücksenden.
Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.
Wenn Sie Anträge auf die Gewährung von Globalmitteln für Ihre Einrichtung im Ortsamt West einreichen möchten, achten Sie bitte auf die Fristen zur Einreichung. Um eine ausreichende Bearbeitungszeit zu gewährleisten und dem Beirat die Möglichkeit zu geben, sich mit allen Anliegen angemessen befassen zu können, ist die Einhaltung dieser Fristen leider unbedingt erforderlich.
Die Fristen für die einzelnen Stadtteile finden Sie unter "Antragsformulare".
Die Antragsformulare der einzelnen Stadtteile finden Sie hier. weiter